BGE

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Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann nicht nur einen Grossteil der bisherigen Sozialleistungen wie AHV/IV, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe ersetzen, sondern dient auch der Abfederung der erhöhten Konsumsteuer (MWST). Dadurch kann der bisherige enorme Verwaltungsaufwand eingespart werden und es werden zugleich falsche Anreize aufgehoben.

Selbstverantwortung und Solidarität

Ausgangslage

Um eine gewisse soziale Gerechtigkeit zu erreichen, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Sozialleistungen eingeführt, die einander bedingen, ergänzen oder umgekehrt ausschliessen. Die Vielfalt ist derart gross, dass häufig bloss noch Spezialisten den Überblick haben. Dazu kommt, dass mehr und mehr Menschen ihr Leben ganz bewusst und mit grosser Mühe nach dem Anspruch auf irgendwelche staatliche Leistungen ausrichten oder diese gar durch falsche Angaben erschleichen. Das führt, nebst dem ohnehin schon riesigen Verwaltungsaufwand, auch noch zu einem hohen Aufwand für Kontrollen und Sanktionen.

Es ist aber auch zu beobachten, dass sich einige Menschen geradezu schämen, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen und sich dadurch unnötiger Armut aussetzen. Andere wiederum suchen gezielt einen städtischen Wohnort, um dort in der Anonymität weniger aufzufallen, was die Städte übermässig belastet und diese Menschen noch mehr entwurzelt, sodass sie womöglich auch noch kriminell werden.

Schliesslich besteht häufig kaum mehr ein Anreiz, für den Lebensunterhalt selbst aufzukommen, da die Sozialleistungen höher als der erwartete Lohn sind oder die Lebensenergie bereits auf Bedürftigkeit statt auf Selbständigkeit ausgerichtet wurde.

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Ziele

Solidarität

Als Erstes geht es darum, dass jeder Mensch unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zugehörig sein soll. Also um einen Anspruch gewissermassen von Natur oder Geburt aus.

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Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeit

Das bedingungslose Grundeinkommen erhält jeder Mensch, ganz unabhängig davon, wie viel er darüber hinaus mit einer Erwerbstätigkeit verdient. So können die falschen Anreize, die übliche Sozialleistungen unweigerlich bewirken können, ausgeschlossen werden.

Abschaffung der Arbeitslosigkeit

Kein Mensch soll das Gefühl haben, es brauche ihn nicht. Mit einem BGE werden auch Jobs mit einem sehr geringen Lohn möglich, ganz ohne bürokratische Vorschriften. Das bedeutet mehr wirtschaftliche Freiheit, was wiederum den Wirtschaftsstandort und die Verdienstmöglichkeiten stärkt.

Abfederung der Konsumsteuer

Die hohe Besteuerung der Mobilität und der Energie betrifft auch Menschen mit tieferen Einkommen. Mit dem BGE wird dies aber insofern abgefedert, als mit der Konsum möglichst tief gehalten wird.

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Höhe des BGE

Die genaue Höhe des BGE muss noch berechnet werden und hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

  • Höhe der Konsumsteuer-Sätze (MWST): Personen mit geringem Einkommen und Vermögen dürfen zumindest nicht stärker belastet werden als heute. Für Gutverdienende und Vermögende dürfte das BGE weniger von Bedeutung sein, da deren Steuerbelastung künftig vor allem vom Konsum und nicht mehr von der Produktion bestimmt wird.
  • Reduktion der Gesamtsteuerbelastung: Bei gleichbleibenden Aufgaben des Staates sind künftig deutlich weniger Steuereinnahmen nötig, da der Grossteil an Verwaltungsaufwand für die bisherigen Steuern, Abgaben, Subventionen usw. wegfallen.
BGE für Erwachsene

Das BGE darf grundsätzlich nicht so hoch sein, dass gar kein Anreiz mehr auf eine Erwerbstätigkeit entsteht (von reinen Selbstversorgen abgesehen). Stand 2023 dürfte es also für Erwerbsfähige auf eher unter CHF 2’000 pro erwachsene Person festzusetzen sein, für Erwerbsunfähige und Pensionierte auf etwa CHF 3’000.

BGE für Kinder und Jugendliche

Der Zuschlag für Kinder und Jugendliche in Ausbildung muss zumindest die bisherigen Kinderzulagen, Stipendien, Lehrlingslohn, Steuerabzüge für Familien und weitere Vergünstigungen kompensieren (während all diese Finanzleistungen entfallen). Es braucht zudem eine sorgfältig austarierte Skala, um jungen Erwachsenen nicht die Lust an einer Ausbildung beziehungsweise am Arbeiten zu nehmen.

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Erwünschte Nebenwirkungen

Das BGE bewirkt auch

  • Bürokratie-Abbau: Die bisherigen Sozialleistungen verschlingen Unsummen für die Verwaltung. Die Ausrichtung des BGE kann hingegen vollautomatisch aufgrund der Einwohnerregister erfolgen. Auch eine Beratung oder Kontrolle ist nicht mehr nötig. So bleibt mehr Geld für die Steuerzahler übrig.
  • Förderung der Innovation: Das BGE erleichtert es Jungunternehmern während der Aufbauphase überleben zu können.
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes: Je geringer die Staatsausgaben für die soziale Sicherheit und je weniger Einschränkungen bei den Löhnen, desto attraktiver ist der Standort für Unternehmen, was wiederum die Verdienstmöglichkeiten der Bevölkerung erweitert.
  • Liberale Wirtschaftsordnung: Eingriffe in die Vertragsfreiheit, wie Mindestlohn oder Einheitsarbeitsverträge, sind wirtschaftspolitisch heikel und oft sogar kontraproduktiv. Solche Einschränkungen sind obsolet.
  • Steuerung der Zuwanderung: Wenn das BGE Zugezogenen erst nach zehn Jahren in vollem Umfang ausbezahlt wird, ist die Hürde entsprechend höher beziehungsweise muss es Unternehmen mehr wert sein, Personal aus dem Ausland einzustellen.
  • Regionaler Ausgleich: Wenn das BGE in der ganzen Schweiz gleich hoch ist, besteht weniger Grund für die Abwanderung vom Land in die Stadt.

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Einführung und offene Fragen

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